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Nutzungsbedingungen - FireMon Cloud Services
MIT DEM ZUGRIFF AUF DIE CLOUD SERVICES ODER DEREN NUTZUNG ERKLÄRT SICH DER LIZENZNEHMER MIT DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. SOFERN DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIERT, DIES IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS TUT, SICHERT DIESE PERSON ZU, DASS SIE BEFUGT IST, DIESES UNTERNEHMEN AN DIESE VEREINBARUNG ZU BINDEN. STIMMT DER LIZENZNEHMER DIESER VEREINBARUNG NICHT ZU, DARF ER NICHT AUF DIE CLOUD SERVICES ZUGREIFEN ODER DIESE NUTZEN.
Diese Nutzungsbedingungen für FireMon („Vereinbarung“) stellen eine verbindliche Vereinbarung zwischen FireMon, LLC („FireMon“) mit Geschäftsräumen in 8801 Renner Blvd., Suite 200, Lenexa, KS 66219, und dem Kunden („Lizenznehmer“) dar, der auf die von FireMon bereitgestellten cloudbasierten Softwaredienste gemäß Anlage A („Cloud Services“) zugreift oder diese nutzt. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Lizenznehmer diese Vereinbarung per Klick akzeptiert, bzw. an dem Tag, an dem der Lizenznehmer auf die Cloud Services zugreift oder diese nutzt (das „Inkrafttretensdatum“). Sofern zwischen FireMon und dem Lizenznehmer eine gesonderte schriftliche Vereinbarung besteht, die die Nutzung der Cloud Services durch den Lizenznehmer regelt, ist diese Vereinbarung bei widersprüchlichen Bestimmungen maßgeblich.
1. Einräumung von Abonnementrechten und Support
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und der Zahlung etwaiger anfallender Gebühren durch den Lizenznehmer gemäß der jeweiligen Bestellung („Gebühren“) gewährt FireMon dem Lizenznehmer für die Dauer der jeweiligen Abonnementlaufzeit ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, auf die in Anlage A genannten Cloud Services zuzugreifen und diese ausschließlich für die eigenen internen Geschäftszwecke des Lizenznehmers in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und der jeweiligen Dokumentation zu nutzen (das „Abonnement“)
Vorbehaltlich der Zahlung der anfallenden Gebühren durch den Lizenznehmer für Abonnements, die gemäß einer Bestellung die Zahlung von Gebühren erfordern („gebührenpflichtige Abonnements“), stellt FireMon während der Abonnementlaufzeit Standardsupport für die Cloud Services gemäß den jeweils geltenden Supportrichtlinien von FireMon bereit.
2. Laufzeit und Kündigung
Die Abonnementlaufzeit für die Cloud Services richtet sich (i) nach dem jeweiligen FireMon-Angebot und/oder der jeweiligen Bestellung für gebührenpflichtige Abonnements (nachfolgend „Bestellung“) oder (ii) läuft fortlaufend bis zur Kündigung gemäß dieser Vereinbarung (jeweils eine „Abonnementlaufzeit“). Sofern in der jeweiligen Bestellung nichts anderes festgelegt ist, verlängert sich die Abonnementlaufzeit für gebührenpflichtige Abonnements automatisch um jeweils ein (1) Jahr, sofern nicht eine Partei mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Abonnementlaufzeit schriftlich der Verlängerung widerspricht.
Jede Partei kann diese Vereinbarung oder ein jeweiliges Abonnement bei einem wesentlichen Verstoß der anderen Partei kündigen, sofern dieser Verstoß dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung nicht behoben wurde; FireMon kann gebührenpflichtige Abonnements jedoch kündigen, wenn der Lizenznehmer unbestrittene Gebühren nicht zahlt und dieser Verstoß fünf (5) Tage nach schriftlicher Mitteilung nicht behoben wurde.
Jede Partei kann ein Abonnement, das FireMon gebührenfrei bereitstellt, ohne Angabe von Gründen mit einer schriftlichen Frist von fünf (5) Tagen gegenüber der anderen Partei kündigen.
Mit Ablauf oder Kündigung eines Abonnements hat der Lizenznehmer jeglichen Zugriff auf die betreffenden Cloud Services und deren Nutzung einzustellen, und jede Partei hat ihre Rückgabe-, Lösch- und Aufbewahrungspflichten gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen.
3. Beschränkungen und Pflichten
Der Lizenznehmer verpflichtet sich:
- die Cloud Services ausschließlich für die eigenen internen Geschäftszwecke des Lizenznehmers und in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu nutzen;
- keine unbefugten Änderungen an den Cloud Services oder an Kopien zugehöriger Dokumentation vorzunehmen;
- die Cloud Services nicht zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode daraus abzuleiten;
- die Cloud Services nicht unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleasen, abzutreten oder anderweitig zu übertragen;
- die Cloud Services und deren Inhalte als vertrauliche Informationen zu schützen;
- jeden unbefugten Zugriff auf die Cloud Services sowie deren unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu verhindern; und
- die Cloud Services nicht zu nutzen, um Schadcode zu speichern, zu übertragen oder zu verarbeiten, die Integrität oder Leistung der Cloud Services zu beeinträchtigen oder zu stören oder sich unbefugten Zugang zu den Cloud Services oder zugehörigen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen.
4. Servicegarantie; Haftungsausschluss
FireMon garantiert, dass während der jeweiligen Abonnementlaufzeit: (a) die Cloud Services im Wesentlichen der jeweils aktuellen, von FireMon bereitgestellten Dokumentation entsprechen; (b) FireMon jeglichen Support und zugehörige Leistungen fachgerecht und professionell unter Anwendung wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis erbringt; und (c) FireMon berechtigt ist, die Cloud Services im Rahmen dieser Vereinbarung bereitzustellen. Der ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers und die alleinige Haftung von FireMon bei Verletzung der vorstehenden Garantie bestehen darin, dass FireMon wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, die Nichtkonformität zu beheben oder die betroffenen Leistungen erneut zu erbringen; sofern FireMon dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums gelingt, kann der Lizenznehmer das Abonnement für die betroffenen Cloud Services kündigen und, sofern die Cloud Services Gegenstand eines gebührenpflichtigen Abonnements sind, eine anteilige Rückerstattung im Voraus gezahlter Gebühren für den gekündigten Teil der jeweils laufenden Abonnementlaufzeit erhalten. DIE VORSTEHENDEN GARANTIEN GELTEN ZUSÄTZLICH ZU ETWAIGEN UNABDINGBAREN RECHTEN, DIE DEM LIZENZNEHMER NACH GELTENDEM RECHT ZUSTEHEN. SOWEIT IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS GEREGELT UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG WERDEN DIE CLOUD SERVICES UND ETWAIGE LEISTUNGEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT. FIREMON SCHLIESST ALLE SONSTIGEN GARANTIEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH, KONKLUDENT, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, KONKLUDENTER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES RECHTSMANGELFREIEN EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER UNGESTÖRTEN NUTZUNG SOWIE ETWAIGER GARANTIEN, DIE SICH AUS GESCHÄFTSGEPFLOGENHEITEN ODER HANDELSBRÄUCHEN ERGEBEN; JEDOCH BESCHRÄNKT NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG EINE GARANTIE, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN. FIREMON GARANTIERT NICHT, DASS DIE CLOUD SERVICES UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI FUNKTIONIEREN, WIRD JEDOCH WIRTSCHAFTLICH ANGEMESSENE ANSTRENGUNGEN UNTERNEHMEN, UM WESENTLICHE SERVICEUNTERBRECHUNGEN ZU MINIMIEREN.
5. Haftungsbeschränkung
IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON FIREMON AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG NICHT DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE: (A) DIE GESAMTBETRÄGE, DIE DER LIZENZNEHMER IM ZWÖLF (12) MONATE UMFASSENDEN ZEITRAUM VOR DEM HAFTUNGSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS FÜR DIE BETREFFENDEN GEBÜHRENPFLICHTIGEN ABONNEMENTS IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG AN FIREMON GEZAHLT HAT ODER SCHULDET, ODER (B) $1000 USD FÜR ETWAIGE GEBÜHRENFREI BEREITGESTELLTE ABONNEMENTS.
IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZNEHMERS AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG NICHT DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE: (A) DIE GESAMTEN GEBÜHREN, DIE DER LIZENZNEHMER IM ZWÖLF (12) MONATE UMFASSENDEN ZEITRAUM VOR DEM HAFTUNGSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS FÜR GEBÜHRENPFLICHTIGE ABONNEMENTS IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG AN FIREMON GEZAHLT HAT ODER SCHULDET, ODER (B) $10,000 USD FÜR ETWAIGE GEBÜHRENFREI BEREITGESTELLTE ABONNEMENTS.
KEINE PARTEI HAFTET GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR MITTELBARE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, FOLGE-, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE, UMSATZEINBUSSEN, RUFSCHÄDIGUNG ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG ODER FÜR VERLUST, BESCHÄDIGUNG ODER UNRICHTIGKEIT VON DATEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN, WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG NOCH AUS SONSTIGEM RECHTSGRUND, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR HAFTUNG AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT: (i) GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN EINER PARTEI; (ii) DEN ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES LIZENZNEHMERS; (iii) EINER VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSPFLICHTEN DURCH EINE PARTEI; (iv) EINER VERLETZUNG ODER WIDERRECHTLICHEN ANEIGNUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DER ANDEREN PARTEI DURCH EINE PARTEI; ODER (v) EINEM VERSTOSS DES LIZENZNEHMERS GEGEN DIE NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIESER VEREINBARUNG.
6. Exportkontrolle
Der Lizenznehmer hat alle anwendbaren US-amerikanischen Exportkontrollgesetze und -vorschriften einzuhalten.
7. Schutzrechte
7.1 FireMon und unsere Lizenzgeber sind weltweit Inhaber sämtlicher Rechte, Titel und Ansprüche an den Cloud Services, einschließlich aller damit verbundenen Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Kenntnisse, Urheberpersönlichkeitsrechte und aller sonstigen Schutzrechte, einschließlich weltweit bestehender Eintragungen, Anmeldungen, Verlängerungen und Erweiterungen solcher Rechte, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht („geistige Eigentumsrechte“). Die Cloud Services verkörpern wertvolle Geschäftsgeheimnisse und stellen unsere vertraulichen Informationen dar. Mit Ausnahme der dem Lizenznehmer in dieser Vereinbarung ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche an den Cloud Services FireMon und/oder unseren Lizenzgebern vorbehalten. Der Lizenznehmer erwirbt durch den Zugriff auf die Cloud Services oder deren Nutzung keine geistigen Eigentums- oder sonstigen Rechte an den Cloud Services, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist.
7.2 Im Verhältnis der Parteien zueinander behalten der Lizenznehmer bzw. dessen Lizenzgeber sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche an Daten, Inhalten und sonstigen Informationen, die von oder im Namen des Lizenznehmers an die Cloud Services übermittelt werden, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten. Vorbehaltlich dieser Vereinbarung räumt der Lizenznehmer FireMon das nicht ausschließliche Recht ein, solche Daten zu hosten, zu kopieren, zu übertragen, anzuzeigen, zu verarbeiten und anderweitig zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die Cloud Services bereitzustellen, abzusichern, zu unterstützen und zu verbessern und um die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.
7.3 Sofern der Lizenznehmer FireMon Ideen, Vorschläge, Erweiterungswünsche, Empfehlungen oder sonstige Materialien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den Cloud Services zur Verfügung stellt (zusammen „Feedback“), räumt der Lizenznehmer FireMon eine gebührenfreie, vollständig abgegoltene, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und zeitlich unbefristete Lizenz ein, das Feedback ohne Einschränkung oder Verpflichtung gegenüber dem Lizenznehmer zu nutzen, zu vervielfältigen, zu ändern und anderweitig zu verwerten.
8. Vertrauliche Informationen
8.1 Vertrauliche Infor (d) von der empfangenden Partei ohne Bezugnahme auf vertrauliche Informationen unabhängig entwickelt wurden. Vorbehaltlich geltenden Rechts umfassen die vertraulichen Informationen von FireMon unter anderem diese Vereinbarung, die Cloud Services, Geschäftsgeheimnisse, Kenntnisse, die Roadmap der Cloud Services, Quellcode, Software, Informationen zu den Cloud Services und zur Technologie, Kundenlisten, Finanzinformationen, Vertriebs- und Preisinformationen sowie Marketing- und Geschäftspläne.
8.2 Behandlung. Vertrauliche Informationen bleiben Eigentum des Offenlegenden. Jede Partei ist berechtigt, die vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschließlich zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung zu nutzen. Jede Partei verpflichtet sich: (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Zeitpunkt der Offenlegung vertraulich zu behandeln, wobei die Vertraulichkeitspflichten für vertrauliche Informationen, die nach geltendem Recht als Geschäftsgeheimnisse gelten, zeitlich unbefristet fortbestehen, solange diese vertraulichen Informationen ein Geschäftsgeheimnis bleiben; und (b) die vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschließlich denjenigen Mitarbeitern, Auftragnehmern, Vertretern oder verbundenen Unternehmen (d. h. jede Einheit, die eine Partei unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei „Kontrolle“ das Eigentum an mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile oder sonstiger Beteiligungen bedeutet) („verbundene Unternehmen“) sowie deren Mitarbeitern oder Auftragnehmern offenzulegen, die diese Informationen kennen müssen, vorausgesetzt, dass diese verpflichtet sind, solche vertraulichen Informationen unter Bedingungen, die nicht weniger streng sind als die hierin festgelegten, vor unbefugter Offenlegung zu schützen. Der Empfänger schützt die vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung, unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung in derselben Weise, in der er seine eigenen vertraulichen oder geschützten Informationen vergleichbarer Art schützt, in jedem Fall jedoch mit mindestens angemessener Sorgfalt. Der Empfänger darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen, soweit eine solche Offenlegung aufgrund eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Empfänger den Offenlegenden vor einer solchen Offenlegung unverzüglich schriftlich darüber informiert, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist, und ihm Gelegenheit gibt, eine Schutzanordnung oder andere Rechtsbehelfe zu erwirken.
8.3 Rückgabe oder Vernichtung. Bei Beendigung dieser Vereinbarung oder auf schriftliche Aufforderung des Offenlegenden sind sämtliche vertraulichen Informationen (einschließlich aller Kopien davon) des Offenlegenden zurückzugeben oder zu vernichten, und der Empfänger hat eine schriftliche Bestätigung dieser Vernichtung vorzulegen, es sei denn, der Empfänger ist gesetzlich oder aufgrund berechtigter Backup-, Archivierungs- oder Aufbewahrungsrichtlinien zur Aufbewahrung dieser Informationen verpflichtet; in diesem Fall schützt diese Vereinbarung die aufbewahrten Informationen weiterhin. Der Empfänger bestätigt auf Anfrage die Einhaltung dieses Abschnitts 8.3.
8.4 Unterlassungsansprüche. Der Empfänger erkennt an, dass die unbefugte Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen aufgrund ihrer besonderen Natur der offenlegenden Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann, dessen Ausmaß schwer zu bestimmen ist und für den kein angemessener Rechtsbehelf besteht. Der Empfänger erkennt dementsprechend an, dass der Offenlegende zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsbehelfen berechtigt ist, eine sofortige einstweilige Verfügung und andere Billigkeitsrechtsbehelfe zu erwirken, um jede Verletzung oder drohende Verletzung dieses Abschnitts 8 zu unterbinden, ohne eine Sicherheit leisten zu müssen. Der Empfänger benachrichtigt den Offenlegenden schriftlich, sobald er von einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen Kenntnis erlangt.
8.5 Telemetriedaten; Datenschutz. Der Lizenznehmer erkennt an, dass FireMon technische Informationen und Nutzungsinformationen, die von oder über die Cloud Services erzeugt werden („Telemetriedaten“), im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Absicherung, dem Support, der Wartung und der Verbesserung der Cloud Services erheben und verarbeiten darf. Telemetriedaten können System- und Leistungsdaten, Daten zu Nutzeraktivitäten, Gerätekennungen und Online-Kennungen wie Internetprotokolladressen umfassen. Soweit FireMon personenbezogene Daten im Auftrag des Lizenznehmers im Zusammenhang mit den Cloud Services verarbeitet, wird FireMon: (a) diese personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Lizenznehmers verarbeiten, soweit dies zur Bereitstellung der Cloud Services, zur Erfüllung dieser Vereinbarung, zur Einhaltung geltenden Rechts oder soweit anderweitig nach geltenden Datenschutzgesetzen zulässig erforderlich ist; (b) die geltenden Datenschutzgesetze hinsichtlich dieser Verarbeitung einhalten; (c) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen und aufrechterhalten, die dem Schutz personenbezogener Daten vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Vernichtung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugang dienen; (d) sicherstellen, dass zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugtes Personal angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegt; (e) den Lizenznehmer unverzüglich benachrichtigen, nachdem FireMon Kenntnis von einer bestätigten Verletzung der Sicherheit erlangt hat, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung von oder zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die FireMon im Auftrag des Lizenznehmers verarbeitet; (f) angemessene Unterstützung leisten, um dem Lizenznehmer bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, Aufsichtsbehörden oder anderer zuständiger Behörden zu helfen, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der FireMon zur Verfügung stehenden Informationen; (g) personenbezogene Daten bei Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung gemäß den schriftlichen Weisungen des Lizenznehmers löschen oder zurückgeben, sofern eine Aufbewahrung nicht nach geltendem Recht erforderlich ist; und (h) von allen zulässigen Unterauftragsverarbeitern, die personenbezogene Daten im Auftrag von FireMon verarbeiten, verlangen, dass sie Datenschutzverpflichtungen unterliegen, die nicht weniger schützend sind als die in dieser Vereinbarung festgelegten. Soweit nach geltenden Datenschutzgesetzen für Übermittlungen personenbezogener Daten erforderlich, arbeiten die Parteien nach Treu und Glauben zusammen, um geeignete Übermittlungsmechanismen umzusetzen. FireMon darf Telemetriedaten, die so de-identifiziert und aggregiert wurden, dass sie weder den Lizenznehmer noch eine Einzelperson identifizieren, außerdem für Analysen, Benchmarking, Sicherheit und Produktverbesserung nutzen.
8.6 Aggregierte anonyme Daten. FireMon ist Inhaber sämtlicher Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, aller geistigen Eigentumsrechte) an Daten, die aus den Cloud Services abgeleitet und so aggregiert und anonymisiert oder de-identifiziert wurden, dass sie weder den Lizenznehmer noch eine Einzelperson identifizieren und nicht in zumutbarer Weise zur Re-Identifizierung des Lizenznehmers oder einer Einzelperson verwendet werden können („aggregierte anonyme Daten“). Zur Klarstellung: FireMon darf die aggregierten anonymen Daten für rechtmäßige interne Geschäftszwecke nutzen, darauf zugreifen, sie offenlegen, ändern und davon abgeleitete Werke erstellen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, zur Erstellung von Branchen-Benchmarks sowie zur Entwicklung, Absicherung, Unterstützung und Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen von FireMon.
8.7 Compliance-Verantwortlichkeiten. Jede Partei hat die Datenschutzgesetze einzuhalten, die für ihre Leistungserbringung im Rahmen dieser Vereinbarung gelten. Im Verhältnis der Parteien zueinander ist der Lizenznehmer dafür verantwortlich, alle Hinweise zu erteilen und alle Einwilligungen und sonstigen Rechte einzuholen, die erforderlich sind, damit FireMon personenbezogene Daten im Auftrag des Lizenznehmers im Zusammenhang mit den Cloud Services rechtmäßig verarbeiten kann.
8.8 Unterauftragsverarbeiter und internationale Verarbeitung. Der Lizenznehmer ermächtigt FireMon, Unterauftragsverarbeiter zur Unterstützung der Bereitstellung der Cloud Services einzusetzen, wobei FireMon für deren Einhaltung der einschlägigen Verpflichtungen dieser Vereinbarung verantwortlich bleibt. Der Lizenznehmer erkennt an, dass FireMon und seine Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungen verarbeiten können, in denen FireMon oder seine Unterauftragsverarbeiter tätig sind, vorbehaltlich geeigneter Garantien, die nach geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich sind.
8.9 Sicherheitsinformationen und Unterstützung. Auf schriftliche Anfrage des Lizenznehmers stellt FireMon angemessene Informationen über seine für die Cloud Services relevanten Sicherheitspraktiken zur Verfügung und leistet, soweit nach geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich, angemessene Unterstützung, damit der Lizenznehmer erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzungen oder vorherige Konsultationen durchführen kann, jeweils unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der FireMon zur Verfügung stehenden Informationen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Bundesstaates Kansas, Vereinigte Staaten von Amerika, und ist nach diesem auszulegen, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Die Parteien unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Staats- und Bundesgerichte im Johnson County, Kansas, für sämtliche Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit den Cloud Services ergeben.
9.2 Ausschluss. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung.
10. Allgemeines
10.1 Software von Drittanbietern und Open-Source-Software. Die Cloud Services können Komponenten urheberrechtlich geschützter Drittanbietersoftware oder Open-Source-Software enthalten. Drittanbieter- und Open-Source-Software, die in Verbindung mit den Cloud Services bereitgestellt wird, ist von den für die Cloud Services geltenden Gewährleistungs-, Support- und Freistellungsbestimmungen erfasst. Die interne Nutzung von in den Cloud Services enthaltener Open-Source-Software durch den Lizenznehmer ohne Modifikation und in Übereinstimmung mit diesem Vertrag führt nicht zur Auferlegung von „Copyleft“-Verpflichtungen in Bezug auf das geistige Eigentum des Lizenznehmers.
10.2 Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag (einschließlich aller hierin ausdrücklich in Bezug genommenen Dokumente, deren Bestimmungen hiermit durch Verweis einbezogen werden) stellt die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Absprachen zwischen ihnen.
10.3 Feedback. Der Lizenznehmer erkennt hiermit an und stimmt zu, dass jegliches Feedback sowie jegliche Vorschläge oder Ideen, die der Lizenznehmer in Bezug auf die Cloud Services bereitstellt („Feedback“), von FireMon ohne Einschränkung oder Verpflichtung gegenüber dem Lizenznehmer verwendet werden dürfen. Soweit der Lizenznehmer Rechte an solchem Feedback hält, gewährt der Lizenznehmer FireMon eine lizenzgebührenfreie, vollständig vergütete, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und zeitlich unbegrenzte Lizenz zur Nutzung, Modifikation, Einbindung und sonstigen Verwertung dieses Feedbacks für jeden rechtmäßigen Zweck.
10.4 Änderungen. Sofern hierin nicht anders geregelt, kann FireMon diesen Vertrag von Zeit zu Zeit ändern, indem eine aktualisierte Fassung veröffentlicht oder der Lizenznehmer anderweitig benachrichtigt wird. Eine solche Änderung gilt mit Wirkung für die Zukunft ab der Verlängerung einer Abonnementlaufzeit durch den Lizenznehmer oder dem Erwerb zusätzlicher Abonnements nach Veröffentlichung des aktualisierten Vertrags bzw. nach Zugang der Mitteilung; jedoch wird eine Änderung, die die Rechte oder Pflichten des Lizenznehmers während einer laufenden kostenpflichtigen Abonnementlaufzeit wesentlich und nachteilig beeinträchtigt, für diese Abonnementlaufzeit nicht wirksam, es sei denn, der Lizenznehmer akzeptiert den geänderten Vertrag ausdrücklich. Sämtliche Bedingungen in Bestellungen oder sonstiger Korrespondenz des Lizenznehmers, die von diesen Bedingungen abweichen oder diese verändern sollen, werden zurückgewiesen und haben keine Geltung oder Wirkung, sofern FireMon dem nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
10.5 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags als nicht durchsetzbar angesehen werden, so ist diese Bestimmung nur insoweit anzupassen, wie es erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Kann eine solche Bestimmung nicht so angepasst werden, dass sie durchsetzbar wird, bleiben die übrigen Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang wirksam, und die nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als nicht Bestandteil dieses Vertrags.
10.6 Abtretung. Keine Partei darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, weder kraft Gesetzes noch auf andere Weise; diese Zustimmung darf nicht unbillig verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden; jedoch darf jede Partei diesen Vertrag ohne eine solche Zustimmung im Zusammenhang mit einer Fusion, einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte oder des Geschäftsbereichs, auf den sich dieser Vertrag bezieht, abtreten. Jeder zulässige Abtretungsempfänger ist an diesen Vertrag gebunden. Jede Abtretung unter Verstoß gegen Abschnitt 10.6 ist unwirksam.
10.7 Kein Verzicht. Sofern nicht ausdrücklich in einem von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der die Durchsetzung begehrenden Partei unterzeichneten schriftlichen Verzicht vorgesehen, stellt die Nichtdurchsetzung oder der Verzicht auf eine Bestimmung dieses Vertrags keinen Verzicht auf diese Bestimmung zu irgendeinem Zeitpunkt oder unter irgendwelchen Umständen dar und begründet keine Einschränkung oder Bedingung für die unverzügliche, vollständige und strikte Durchsetzung der Bestimmungen dieses Vertrags.
10.8 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit diese Nichterfüllung auf Ursachen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Erdbeben, Feuer, Überschwemmung, Embargo, Katastrophen, Sabotage, Ausfälle von Versorgungs- oder Übertragungseinrichtungen, behördliche Verbote oder Vorschriften, nationale Notstände, Aufstände, Unruhen oder Kriege, Pandemien, Epidemien oder Streiks, Arbeitsniederlegungen oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen; vorausgesetzt, dass die betroffene Partei wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen des Ereignisses zu mindern und die Leistung so bald wie vernünftigerweise möglich wieder aufzunehmen. Dieser Abschnitt befreit den Lizenznehmer nicht von seiner Verpflichtung, für vor dem Ereignis höherer Gewalt erbrachte Cloud Services zu zahlen.
10.9 Verhältnis der Parteien. Durch diesen Vertrag wird kein Vertretungs-, Gesellschafts-, Joint-Venture- oder Arbeitsverhältnis begründet. Die Parteien bleiben unabhängige Auftragnehmer und haben keine Befugnis, die jeweils andere Partei zu binden oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten im Namen der anderen Partei zu begründen. Unter keinen Umständen gilt ein Mitarbeiter einer Partei zu irgendeinem Zweck als Mitarbeiter der anderen Partei.
10.10 Nicht ausschließliche Geschäftsbeziehungen. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass die der jeweils anderen Partei in diesem Vertrag gewährten Rechte nicht ausschließlich sind und dass, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, nichts in diesem Vertrag so verstanden oder ausgelegt werden darf, dass es einer Partei untersagt wäre, an ähnlichen Geschäftsvereinbarungen wie den hierin beschriebenen teilzunehmen.
10.11 Überschriften, In diesem Vertrag gilt: (a) Überschriften dienen ausschließlich Referenzzwecken und werden bei der Auslegung dieses Vertrags nicht herangezogen; (b) die Einzahl schließt die Mehrzahl ein, die Mehrzahl schließt die Einzahl ein; (c) wird ein Begriff als eine Wortart (etwa als Substantiv) definiert, so hat er eine entsprechende Bedeutung, wenn er als andere Wortart (etwa als Verb) verwendet wird; (d) „umfasst“, „einschließlich“, „zum Beispiel“, „wie etwa“ und ähnliche Begriffe sind nicht einschränkend zu verstehen; (e) alle Geldbeträge verstehen sich in US-Dollar; und (f) keine Auslegungsregel wird zum Nachteil einer Partei angewendet, weil diese Partei für die Erstellung dieses Vertrags verantwortlich war. Englisch (in der in den Vereinigten Staaten üblichen Auslegung) ist die Sprache, die in sämtlicher schriftlicher Kommunikation zwischen den Parteien gemäß diesem Vertrag verwendet wird, einschließlich aller Mitteilungen, Berichte, Überprüfungen, Zustimmungen, Autorisierungen und Genehmigungen im Rahmen dieses Vertrags.
10.12 Mitteilungen. Alle gemäß diesem Vertrag erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen sind schriftlich zu erteilen und werden mit Zugang wirksam, wenn sie persönlich, per E-Mail, über die Cloud Services oder das Kontoportal des Lizenznehmers, per Nachtkurier oder per Einschreiben bzw. eingeschriebener Post der Vereinigten Staaten mit vorausbezahltem Porto zugestellt werden. FireMon kann Mitteilungen an den Lizenznehmer unter Verwendung der mit dem Konto des Lizenznehmers verbundenen Kontaktdaten übermitteln.
ANLAGE A
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