Policy-Risiken verstehen. Fragen zu Policies in natürlicher Sprache stellen. Demo anfragen →
MSP-Endbenutzer-Lizenzvertrag
FIREMON, LLC (NACHFOLGEND „FIREMON“) GEWÄHRT IHNEN („ENDNUTZER“) DIE LIZENZ ZUR EINGESCHRÄNKTEN NUTZUNG DER FIREMON-SOFTWARE, DIE ÜBER IHREN MANAGED-SERVICES-PROVIDER („MSP“) BEREITGESTELLT WIRD, AUSSCHLIESSLICH ZU DEN IN DIESEM MSP-ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG (DER „VERTRAG“) FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN UND UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS DER ENDNUTZER DIESE ANNIMMT UND EINHÄLT. SOFERN SIE NICHT ÜBER DIE ERFORDERLICHE BEFUGNIS VERFÜGEN ODER DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT ZUSTIMMEN, STIMMT FIREMON DER NUTZUNG DER SOFTWARE DURCH DEN MSP ZUGUNSTEN DES ENDNUTZERS NICHT ZU UND WIRD DIESER AUCH NICHT ZUSTIMMEN.
1. RECHTEEINRÄUMUNG. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags gewährt FireMon dem Endnutzer hiermit ein eingeschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht sowie eine Lizenz zur Nutzung der vom MSP bereitgestellten Software für die jeweilige Lizenzlaufzeit.
1.1 Beschränkungen. Die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellte Software wird dem MSP lizenziert, nicht verkauft, mit dem Recht, dem Endnutzer gemäß diesem Vertrag Managed Services zu erbringen. Der Endnutzer ist verpflichtet (und stellt sicher, dass jeder Nutzer der Software entsprechend verfährt): (i) keine unbefugten Änderungen an der Software oder Kopien davon vorzunehmen; (ii) keine Mengen- oder Typbeschränkungen der Lizenzen gemäß der jeweiligen Bestellung zu verletzen; (iii) keinerlei Schritte zu unternehmen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Kopieren, Dekompilieren, Reverse Engineering, Reverse Assembly oder Reverse Compilation, um ein Quellcode-Äquivalent der im Objektcode-Format bereitgestellten Software abzuleiten oder abzuleiten zu versuchen; (iv) sämtliche Eigentumshinweise, sofern vorhanden, auf allen zulässigen Kopien der Software nicht zu entfernen oder unkenntlich zu machen; (v) die Software oder die Rechte des Endnutzers aus diesem Vertrag nicht an Dritte weiterzuverbreiten, zu vermieten, zu verleasen, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, abzutreten, zu verleihen oder anderweitig zu übertragen; und (vi) die Software nicht in einer Managed-Services- oder Outsourcing-Umgebung zur Unterstützung Dritter zu nutzen, unabhängig davon, wem die Netzwerk- und/oder Sicherheitsgeräte gehören (z. B. Firewalls, Router, Load Balancer, Sicherheitsmanagementgeräte); und/oder (vii) die Inhalte der Software als vertrauliche Informationen von FireMon zu schützen und jede unbefugte Offenlegung oder Nutzung zu verhindern.
1.2 Widerruflichkeit. Verstößt der Endnutzer wesentlich gegen die Bedingungen dieses Vertrags, kann FireMon zusätzlich zur Ausübung sonstiger FireMon zur Verfügung stehender Rechtsmittel sämtliche dem MSP gewährten Rechte zur Erbringung von Managed Services für den Endnutzer unter Verwendung der Software ohne Haftung oder Vertragsstrafe beenden.
2. DIENSTLEISTUNGEN. FireMon erbringt keine Dienstleistungen direkt gegenüber Endnutzern. Endnutzer dürfen FireMon nicht wegen Dienstleistungen oder Unterstützung kontaktieren. Sämtliche Anfragen sind an den MSP zu richten.
3. EIGENTUM. Mit Ausnahme der hierin dem Endnutzer ausdrücklich gewährten Rechte behält FireMon sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche an allen Rechten des geistigen Eigentums an (i) der Software sowie an allen daran vorgenommenen Änderungen, Upgrades, Updates oder Erweiterungen, unabhängig davon, ob diese nach diesem Vertrag zulässig sind oder nicht, und (ii) allen Materialien, Informationen oder Arbeitsergebnissen, die aus den Dienstleistungen entstehen oder mit diesen in Zusammenhang stehen. Alle Rechte, die dem Endnutzer durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben hiermit ausdrücklich FireMon vorbehalten. Der Endnutzer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die Lizenzierung der Software für steuerliche Zwecke keine Lizenzgebühr darstellt.
4. GEWÄHRLEISTUNGEN; HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
4.1 FireMon sichert hiermit zu und gewährleistet, dass FireMon Eigentümer der Software ist oder anderweitig über das Recht verfügt, die Software zu lizenzieren.
4.2 DIE VORSTEHENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNGEN UND DIE EINZIGEN VON FIREMON ABGEGEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN WIRD DIE SOFTWARE „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT. FIREMON SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DES UNGESTÖRTEN GEBRAUCHS SOWIE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS GESCHÄFTSGEPFLOGENHEITEN ODER HANDELSBRÄUCHEN ERGEBEN. FIREMON GEWÄHRLEISTET NICHT UND SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEDE ZUSICHERUNG AUS, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE DIENSTLEISTUNGEN DIE ANFORDERUNGEN DES ENDNUTZERS ERFÜLLEN ODER DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UND/ODER DEREN NUTZUNG UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS ETWAIGE MÄNGEL AN DER SOFTWARE ODER DEN DIENSTLEISTUNGEN BEHOBEN WERDEN.
5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
5.1 FIREMON HAFTET GEGENÜBER DEM ENDNUTZER IN KEINEM FALL FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIGE, FOLGE-, BESONDERE ODER STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE GLEICH WELCHER ART ODER NATUR (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF SOLCHE AUS ENTGANGENEN EINNAHMEN, ENTGANGENEM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG UND/ODER DATENVERLUST), UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG) ODER EINER SONSTIGEN HAFTUNGSGRUNDLAGE ERGEBEN, SELBST WENN FIREMON AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER DIESE VON FIREMON VERNÜNFTIGERWEISE HÄTTEN VORHERGESEHEN WERDEN KÖNNEN
5.2 DER ENDNUTZER ERKLÄRT SICH HIERMIT DAMIT EINVERSTANDEN, KEINE ANSPRÜCHE GELTEND ZU MACHEN UND KEINE KLAGEGRÜNDE UNMITTELBAR GEGEN FIREMON VORZUBRINGEN, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN, DIESEN BETREFFEN ODER DARAUS RESULTIEREN („ANSPRÜCHE“). SÄMTLICHE ANSPRÜCHE WERDEN ZWISCHEN DEM MSP UND DEM ENDNUTZER GEREGELT.
6. KÜNDIGUNG.
6.1 FireMon kann diesen Vertrag bei einem wesentlichen Verstoß des Endnutzers gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag kündigen, sofern dieser Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung an den MSP behoben wird.
6.2 Fortgeltung. Die Bestimmungen der Abschnitte 1.1, 3-6, 8-12 und 16 gelten über die Kündigung oder das Auslaufen dieses Vertrags hinaus fort und bleiben in vollem Umfang wirksam.
7. AUSFUHRKONTROLLE. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Software nicht in ein Land versandt, übertragen oder exportiert oder in einer Weise genutzt wird, die nach dem United States Export Administration Act oder sonstigen Ausfuhrgesetzen, -beschränkungen oder -vorschriften untersagt ist, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums oder die Denied Person's List bzw. Entity List des US-Handelsministeriums (gemeinsam die „Ausfuhrgesetze“). Darüber hinaus sichert der Endnutzer zu und gewährleistet, dass der Endnutzer kein Staatsangehöriger eines mit einem Embargo belegten Landes ist und sich nicht in einem solchen Land befindet (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Iran, Syrien, Sudan, Kuba und Nordkorea) und dass es dem Endnutzer nicht anderweitig nach den Ausfuhrgesetzen untersagt ist, die Software zu erhalten. Alle Rechte zur Nutzung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verwirkt sind, wenn der Endnutzer die Bedingungen dieses Vertrags nicht einhält.
8. SCHUTZRECHTSHINWEISE. Hiermit wird kein Recht zur Nutzung von Kennzeichen (wie unter anderem Handelsnamen, Marken, Geschäftszeichen, Dienstleistungsmarken oder Symbolen sowie Abkürzungen, Kurzformen oder Nachahmungen davon) gewährt, die FireMon gehören oder zur Kennzeichnung eines Produkts oder einer Dienstleistung von FireMon verwendet werden. Der Endnutzer verpflichtet sich, den Namen von FireMon nicht zu verwenden und nicht in irgendeiner Weise direkt oder indirekt auf FireMon Bezug zu nehmen, sofern keine schriftliche Genehmigung von FireMon vorliegt.
9. VERTRAULICHKEIT. Die Software ist für FireMon vertraulich. Der Endnutzer darf (i) vertrauliche Informationen von FireMon weder ganz noch teilweise offenlegen (einschließlich der darin verwendeten Methoden oder Konzepte), mit Ausnahme gegenüber Mitarbeitern des Endnutzers, für die eine solche Offenlegung für die Zwecke dieses Vertrags erforderlich ist, und (ii) vertrauliche Informationen von FireMon nur in dem durch diesen Vertrag ausdrücklich gestatteten Umfang nutzen. Der Endnutzer hat jeden Mitarbeiter, dem eine solche Offenlegung gegenüber erfolgt, darauf hinzuweisen, dass diese Offenlegung vertraulich erfolgt und von diesem Mitarbeiter vertraulich zu behandeln ist. Werden vertrauliche Informationen von FireMon, die diesem Vertrag unterliegen, zu irgendeinem Zeitpunkt ohne Einschränkung der Allgemeinheit zugänglich, ohne dass dies auf Handlungen des Endnutzers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist, gelten die Pflichten des Endnutzers nach diesem Abschnitt 9 ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für den betreffenden Teil der Informationen. Der Endnutzer erkennt an, dass eine Offenlegung von Informationen unter Verstoß gegen diesen Abschnitt 9 FireMon einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügt und dass FireMon in einem solchen Fall das Recht auf Unterlassungsanspruch oder sonstigen einstweiligen Rechtsschutz ohne Sicherheitsleistung zusteht. Alle Pflichten des Endnutzers aus diesem Vertrag, die die Vertraulichkeit betreffen oder die Nutzung der Software beschränken, gelten über eine Beendigung dieses Vertrags hinaus fort.
10. ANWENDBARES RECHT; GERICHTSSTAND. Dieser Vertrag gilt als im Bundesstaat Kansas, Vereinigte Staaten von Amerika, geschlossen und unterliegt dessen Recht und ist nach diesem auszulegen, unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschließlicher Gerichtsstand und ausschließliche Zuständigkeit für sämtliche Ansprüche oder Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit der Software ist Johnson County, Kansas. Der Endnutzer unterwirft sich hiermit unwiderruflich der persönlichen Gerichtsbarkeit am vorgenannten Ort und stimmt dieser zu.
11. SONSTIGES.
11.1 Dieser Vertrag (einschließlich aller hierin ausdrücklich in Bezug genommenen Dokumente, deren Bedingungen hiermit durch Bezugnahme einbezogen werden) stellt die gesamte Vereinbarung und das gesamte Einvernehmen zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar. 11.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags als nicht durchsetzbar gelten, so ist diese Bestimmung nur insoweit anzupassen, wie es erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Kann eine solche Bestimmung nicht durchsetzbar gestaltet werden, bleiben die übrigen Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang wirksam, und die nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als nicht Bestandteil dieses Vertrags.
11.3 FireMon kann diesen Vertrag im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Verschmelzung oder der Veräußerung seiner Vermögenswerte und/oder seines Geschäftsbetriebs abtreten.
11.4 Sofern nicht ausdrücklich in einem schriftlichen Verzicht vorgesehen, der von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der die Durchsetzung begehrenden Partei unterzeichnet ist, stellt die unterlassene Durchsetzung oder der Verzicht auf eine Bestimmung dieses Vertrags keinen Verzicht auf diese Bestimmung zu irgendeinem Zeitpunkt oder unter irgendwelchen Umständen dar und begründet keine Einschränkung oder Bedingung für die unverzügliche, vollständige und strikte Durchsetzung der Bestimmungen dieses Vertrags.
11.5 FireMon haftet gegenüber dem Endnutzer nicht für die Nichterfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs von FireMon zurückzuführen ist, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Erdbeben, Feuer, Überschwemmung, Embargo, Katastrophen, Sabotage, Ausfälle von Versorgungs- oder Übertragungsleistungen, behördliche Verbote oder Vorschriften, nationale Notstände, Aufstände, Unruhen oder Kriege oder Viren, die nicht auf Handlungen oder Unterlassungen von FireMon, seinen Mitarbeitern oder Beauftragten zurückzuführen sind, Streiks, Arbeitsniederlegungen oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen.
12. MITTEILUNGEN. Alle nach diesem Vertrag erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen haben schriftlich zu erfolgen, werden mit Zugang wirksam und sind persönlich, per E-Mail, per Nachtkurier oder per eingeschriebener oder zertifizierter Post der Vereinigten Staaten, frankiert, an folgende Adressen zu übermitteln:
An FireMon, LLC
8801 Renner Blvd., Suite 200
Lenexa, KS 66219
E-Mail: Legal@firemon.com
An den Endnutzer: an die in der Bestellung angegebene Adresse
13. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.
13.1 „Software“ bezeichnet die urheberrechtlich geschützte Software und Dokumentation von FireMon, die dem MSP zur Erbringung von Managed Services für den Endnutzer bereitgestellt wird.
13.2 „Bestellung“ bezeichnet die gültige Bestellung, den Auftrag, die Leistungsbeschreibung, die Rechnung oder ein sonstiges zwischen dem MSP und dem Endnutzer vereinbartes Bestelldokument bzw. Bestellverfahren für die betreffende Software und/oder die betreffenden Dienstleistungen.
13.3 „Lizenzlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, für den der MSP die Software vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags zugunsten des Endnutzers nutzen darf.
13.4 „Rechte des geistigen Eigentums“ umfasst, ohne Einschränkung, alle immateriellen Rechte oder Interessen, die belegt sind durch oder verkörpert sind in: (i) Ideen, Entwürfen, Konzepten, Techniken, Erfindungen, Entdeckungen oder Verbesserungen, unabhängig von ihrer Patentierbarkeit, jedoch einschließlich Patenten, Patentanmeldungen, Geschäftsgeheimnissen und Know-how; (ii) Werken der Urheberschaft, unabhängig von ihrer Urheberrechtsfähigkeit, jedoch einschließlich Urheberrechten und gesetzlich anerkannten Urheberpersönlichkeitsrechten; (iii) Marken, Handelsnamen oder Dienstleistungsmarken; und (iv) sonstigen Rechten des geistigen Eigentums, Schutzrechten oder ähnlichen Rechten, einschließlich des gesamten damit verbundenen Geschäftswerts, und zwar jeweils weltweit